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Allgemeine Geschäftbedingungen
S.I.TOURS Reisen - Reisebedingungen
Für alle Reisen gelten, soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine zusätzlichen Regelungen treffen, die allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) in der letztgültigen Fassung.
Bei Buchungen erhalten Sie eine Kopie in unserem Büro.
1. Buchung:
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich (telefonisch) oder per mail erfolgen und wird nach Rücksendung der unterschriebenen Buchungsbestätigung rechtsverbindlich. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 10 % des Gesamtpreises zu leisten, die Restzahlung 14 Tage vor Reiseantritt.
Bei Namensänderung bzw. Umbuchungen müssen wir einen Unkostenbeitrag von € 25,50 pro Vorgang berechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
2. Pass-, Visa-, Devisen- und Zollvorschriften:
Zu Pass-, Visa-, Devisen- und Zollvorschriften geben wir gerne die notwendigen Auskünfte. Die Einhaltung liegt in Ihrer Verantwortung. Als bekannt setzen wir voraus, dass für jede Reise ins Ausland ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Wenn die Visa durch uns besorgt werden, müssen wir alle dafür anfallenden Kosten an Sie weiterverrechnen.
3. Impfungen:
Über notwendige Impfungen informieren wir Sie, so gut uns der aktuelle Stand bekannt ist. In jeden Fall bitten wir Sie, mit Ihrer jeweiligen Landesimpfstelle bzw. Ihrem Hausarzt oder einer Apotheke Kontakt aufzunehmen.
4. Leistungen:
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog, sowie den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Weichen Orts- bzw. Hotelprospekte von unserer Reisebeschreibung, bzw. Reisebestätigung ab, gelten die von S.I. Tours gemachten Angaben.
Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders ausgewiesen – in EUR.
5. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von S.I. Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Verlauf der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. S.I. Tours ist verpflichtet, die Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
S.I. Tours kann Preiserhöhungen des Reisebetrags vornehmen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mindestens eine Frist von 4 Monaten liegt und wenn sich die Preise der Leistungsträger nachweisbar nach Vertragsschluss und unvorhersehbar erhöht haben. Die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Im Falle einer Änderung des Reisepreises hat S.I. Tours den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung, ist der Kunde berechtigt ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten.
Wird eine Leistung nicht oder nur teilweise erbracht, müssen Sie bei Feststellung des Mangels unverzüglich bei uns im Büro oder unserer Vertretung vor Ort (Reiseleitung, Agentur oder Hotelleitung) Abhilfe verlangen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, nehmen Sie S.I. Tours die Möglichkeit einer Verbesserung oder Ersatzleistung und verlieren damit eventuelle Ansprüche. An der Minderung des Schadens ist mitzuwirken. Allfällige Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe des Reisepreises begrenzt.
6. Rücktritt durch den Kunden:
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Es gelten folgende pauschale Rücktrittsgebühren:
Wenn der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn einlangt, ist ein Ausgleich in Höhe von 10 % der vertraglichen Gesamtsumme zu entrichten.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 30. und 15. Tag vor Reisebeginn sind 35 % des Gesamtgruppenpreises bzw. des Reisepreises bei Einzelgästen pauschal zu entrichten.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor Reisebeginn sind 50 % des Gesamtgruppenpreises bzw. des Reisepreises bei Einzelgästen pauschal zu entrichten.
Bei einem Rücktritt bis 2 Tage vor Reisebeginn sind 65 % des Reisepreises pauschal zu entrichten.
Bei einem Rücktritt später als 2 Tage vor Reisebeginn sind 85 % fällig. Bei Nichtantritt der Reise am letzten Tag werden 100 % verrechnet.
Bei Vermittlung von Linienflügen entstehen Stornokosten in der Höhe von € 50,-- vor Flugscheinausstellung, nach Flugscheinausstellung, je nach Fluggesellschaft bis zu 100%. In Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich. Bei Gruppenbuchungen sind die Bedingungen gesondert auf der Reisebestätigung ausgewiesen.
Bei Vermittlung von Charterflügen sind die Gebühren auf den jeweiligen Katalogseiten, Angebotsflyern oder in den entsprechenden Handbüchern aufgeführt. Bei Stornierung am Abflugtag und bei Nichterscheinen wird der volle Flugpreis erhoben.
Dem Reisenden steht das Recht zu, S.I. Tours nachzuweisen, dass ein Schaden durch den Rücktritt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die vorgenannte Entschädigungstabelle. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Achten Sie bitte unbedingt auf separate Hinweise bei den einzelnen Buchungsbestätigungen, die die o.a. Regelung ersetzen.
7. Störung durch den Reisenden:
S.I. Tours kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende, mehrere Reisende oder die Reisegruppe trotz Abmahnung erheblich weiter stören, so dass eine weitere Teilnahme für S.I. Tours oder andere Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.
S.I. Tours steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und/oder Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleitung(en) ergeben oder von Leistungsträgern Beträge zurückerstattet werden. Schadensersatzansprüche bleiben im übrigen hiervon unberührt.
8. Rücktritt durch S.I. Tours:
Kann wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung), die Reise nicht stattfinden, so ist S.I. Tours berechtigt, bis 2 Wochen vor Reisebeginn, vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung muss den Kunden bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.
Vor Reisebeginn kann S.I. Tours vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt durch S.I. Tours ist auch dann möglich, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt:
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so kann sowohl S.I. Tours als auch der Kunde vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. Maßgeblich hiefür sind die Empfehlungen des Österreichischen Außenministeriums. In diesem Fall kann S.I. Tours entsprechend den vorgenannten Bedingungen eine den Umständen angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen verlangen.
10. Gepäckschäden:
Beschädigung des Reisegepäcks sind bei Flügen unverzüglich am Flughafen mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zu melden. Bei Busreisen ist der Schaden beim Be- oder Entladen unverzüglich dem Busfahrer oder Reiseleiter anzuzeigen.
11. Sitzplätze:
Die Plätze im Autobus werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Durch die Bauart der Fahrzeuge kann es, vor allem bei einem Fahrzeugwechsel, zu Verschiebungen der reservierten Sitzplätze kommen, wofür wir um Verständnis bitten.
12. Datenschutz:
Auskünfte über Namen und Aufenthaltsort unserer Kunden werden grundsätzlich nicht erteilt. Bitte hinterlassen Sie Ihre Urlaubsanschrift zu Hause bei einer Person Ihres Vertrauens.
13. Reisebüro-Sicherungsverordnung:
Die bei Special Interest Tours Reisen GmbH gebuchten Pauschalreisen sind laut Kundengeld-Absicherung gemäß Reisebüro-Sicherungsverordnung BGBL 10/1998 für folgende Fälle abgesichert:
- Bereits entrichtete Zahlungen, soweit diese infolge einer Insolvenz gänzlich
oder teilweise vom Reiseveranstalter nicht erbracht werden.
- Notwendige Aufwendungen für die Rückreise, die infolge einer Insolvenz des Reiseveranstalters entstehen.
Die Absicherung ist gewährleistet durch eine Versicherung beim „Verein der Interessensgemeinschaft von Pauschalreisenveranstaltern“, A-1090 Wien, Augasse 5 – 7, unter der Polizzen Nr. 099600009876
Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz anzumelden bei:
EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG AG; 1090 WIEN; AUGASSE 5 – 7
TEL: 01-31725000; FAX: 01-3172500-199 |
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